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Oster­feu­er: Sicher­heits­tipps und Hinweise

An sich ist das punk­tu­el­le Ver­bren­nen bio­ge­ner Mate­ria­li­en (Äste, Laub, usw.) ganz­jäh­rig ver­bo­ten. Nur für weni­ge Fäl­le gel­ten Aus­nah­men, dar­un­ter fal­len Feu­er im Rah­men von Brauchtumsveranstaltungen. 

Als Brauch­tums­feu­er gelten:

  • Oster­feu­er und Fackel­schwin­gen in der Nacht von Kar­sams­tag auf Ostersonntag,
  • Som­mer­sonn­wend­feu­er, in der Nacht von 21. Juni auf 22. Juni und am vor­an­ge­hen­den und dar­auf­fol­gen­den Wochenende
  • 10. Okto­ber-Feu­er in der Nacht von 09. Okto­ber auf 10. Okto­ber. Die Anmel­dung zum Abbren­nen von Brauch­tums­feu­ern muss recht­zei­tig bei der zustän­di­gen Gemein­de erfolgen.

Die Rauch­ent­wick­lung im Auge behalten

Die Ent­ste­hung von Rauch soll­te sich im Rah­men hal­ten, nicht nur, um den Auf­la­gen zu ent­spre­chen (auf eine mög­lichst gerin­ge Rauch­ent­wick­lung wird in der Ver­ord­nung hin­ge­wie­sen), son­dern auch der Umwelt und unse­rer Gesund­heit zulie­be. Bei schlech­ten Ver­bren­nungs­vor­gän­gen ent­ste­hen deut­lich mehr Abga­se und die Fein­staub­ent­wick­lung fällt eben­falls grö­ßer aus. 

Auf Wind und Wind­rich­tung achten

Die­ser Fak­tor ist schon in der Vor­be­rei­tung zu beach­ten, um sich spä­ter unnö­ti­gen Ärger zu erspa­ren. Denn das Ent­zün­den von Brauch­tums­feu­ern bei star­ken Win­den ist zu unter­las­sen, bzw. ist ein bereits ent­fach­tes Feu­er bei plötz­lich auf­tre­ten­dem, star­kem Wind unver­züg­lich wie­der zu löschen. 

Fun­ken­flug vermeiden

Auch wenn es für stau­nen­de Gesich­ter und gro­ße Augen sorgt, ist dar­auf zu ach­ten, dass mög­lichst weni­ge Fun­ken beim Nach­le­gen von Brenn­holz ent­ste­hen. Baum­schnitt soll­te nicht völ­lig plan­los ins Feu­er gewor­fen wer­den, denn man­che Höl­zer bzw. Äste nei­gen zur Fun­ken­bil­dung. Bei tro­cke­ner Wit­te­rung und ver­dorr­ten Wie­sen­flä­chen in nähe­rer Umge­bung (ggf. wei­ter als die vor­ge­schrie­be­nen 50 m von der Feu­er­stel­le ent­fernt) besteht Brand­ge­fahr bei Fun­ken­flug. Brenn­holz soll­te nicht zu viel und nie unkon­trol­liert abge­brannt wer­den. Klei­dung kann leicht Feu­er fan­gen. Syn­the­ti­sche Stof­fe sind für gewöhn­lich nicht weni­ger brenn­bar als her­kömm­li­che Baum­wol­le, viel­mehr ist oft das Gegen­teil der Fall. Man­che Klei­dungs­ma­te­ria­li­en sind sogar leich­ter ent­zünd­lich. Ins­be­son­de­re Kin­der, die in unmit­tel­ba­rer Nähe des Feu­ers spie­len (oder gar „zün­deln“), könn­ten dies unterschätzen.

Oster­ha­sen schützen

Brenn­ma­te­ri­al umzu­la­gern, bevor es ange­zün­det wird, ist sinn­voll, damit das Oster­feu­er nicht zur Flam­men­fal­le für Klein­tie­re wird. Vor dem Ent­zün­den das vor­ge­se­he­ne Brenn­ma­te­ri­al umzu­schich­ten, ermög­licht Tie­ren die Flucht. 

Zufahr­ten freihalten 

Damit im Ernst­fall kei­ne kost­ba­ren Minu­ten ver­lo­ren gehen, sind vor Ort Zufahr­ten vor­zu­se­hen und wäh­rend der gesam­ten Dau­er der Brauch­tums­fei­er­lich­keit frei­zu­hal­ten (frei von par­ken­den Autos, ähn­lich einer Ret­tungs­gas­se). Das beschleu­nigt einen etwa­igen Ein­satz vor Ort von Feu­er­wehr und Ret­tung bei Notfällen. 

Im Ernst­fall Not­ruf (122) wählen

Soll­te das Feu­er doch außer Kon­trol­le gera­ten, sind die Ein­satz­kräf­te unver­züg­lich zu infor­mie­ren. Um ein unkon­trol­lier­tes Abbren­nen recht­zei­tig ein­brem­sen zu kön­nen, soll­ten stets aus­rei­chend Lösch­mit­tel in der nähe­ren Umge­bung des Oster- bzw. Brauch­tums­feu­ers bereit­ste­hen, z.B. Gar­ten­schlauch, trag­ba­re Feu­er­lö­scher und Wasserkübel. 

Feu­er­stel­le kontrollieren

Offe­nes Feu­er ist bis zum end­gül­ti­gen Erlö­schen zu beob­ach­ten. Auch auf Glut­nes­ter im Boden ist zu ach­ten. Die Feu­er­stel­le ist nach dem Abbren­nen sorg­fäl­tig abzulöschen.

Osterfeuer Regeln

Quel­le: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Kärnten