An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien (Äste, Laub, usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen.
Als Brauchtumsfeuer gelten:
- Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag,
- Sommersonnwendfeuer, in der Nacht von 21. Juni auf 22. Juni und am vorangehenden und darauffolgenden Wochenende
- 10. Oktober-Feuer in der Nacht von 09. Oktober auf 10. Oktober. Die Anmeldung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern muss rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
Die Rauchentwicklung im Auge behalten
Die Entstehung von Rauch sollte sich im Rahmen halten, nicht nur, um den Auflagen zu entsprechen (auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung wird in der Verordnung hingewiesen), sondern auch der Umwelt und unserer Gesundheit zuliebe. Bei schlechten Verbrennungsvorgängen entstehen deutlich mehr Abgase und die Feinstaubentwicklung fällt ebenfalls größer aus.
Auf Wind und Windrichtung achten
Dieser Faktor ist schon in der Vorbereitung zu beachten, um sich später unnötigen Ärger zu ersparen. Denn das Entzünden von Brauchtumsfeuern bei starken Winden ist zu unterlassen, bzw. ist ein bereits entfachtes Feuer bei plötzlich auftretendem, starkem Wind unverzüglich wieder zu löschen.
Funkenflug vermeiden
Auch wenn es für staunende Gesichter und große Augen sorgt, ist darauf zu achten, dass möglichst wenige Funken beim Nachlegen von Brennholz entstehen. Baumschnitt sollte nicht völlig planlos ins Feuer geworfen werden, denn manche Hölzer bzw. Äste neigen zur Funkenbildung. Bei trockener Witterung und verdorrten Wiesenflächen in näherer Umgebung (ggf. weiter als die vorgeschriebenen 50 m von der Feuerstelle entfernt) besteht Brandgefahr bei Funkenflug. Brennholz sollte nicht zu viel und nie unkontrolliert abgebrannt werden. Kleidung kann leicht Feuer fangen. Synthetische Stoffe sind für gewöhnlich nicht weniger brennbar als herkömmliche Baumwolle, vielmehr ist oft das Gegenteil der Fall. Manche Kleidungsmaterialien sind sogar leichter entzündlich. Insbesondere Kinder, die in unmittelbarer Nähe des Feuers spielen (oder gar „zündeln“), könnten dies unterschätzen.
Osterhasen schützen
Brennmaterial umzulagern, bevor es angezündet wird, ist sinnvoll, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Kleintiere wird. Vor dem Entzünden das vorgesehene Brennmaterial umzuschichten, ermöglicht Tieren die Flucht.
Zufahrten freihalten
Damit im Ernstfall keine kostbaren Minuten verloren gehen, sind vor Ort Zufahrten vorzusehen und während der gesamten Dauer der Brauchtumsfeierlichkeit freizuhalten (frei von parkenden Autos, ähnlich einer Rettungsgasse). Das beschleunigt einen etwaigen Einsatz vor Ort von Feuerwehr und Rettung bei Notfällen.
Im Ernstfall Notruf (122) wählen
Sollte das Feuer doch außer Kontrolle geraten, sind die Einsatzkräfte unverzüglich zu informieren. Um ein unkontrolliertes Abbrennen rechtzeitig einbremsen zu können, sollten stets ausreichend Löschmittel in der näheren Umgebung des Oster- bzw. Brauchtumsfeuers bereitstehen, z.B. Gartenschlauch, tragbare Feuerlöscher und Wasserkübel.
Feuerstelle kontrollieren
Offenes Feuer ist bis zum endgültigen Erlöschen zu beobachten. Auch auf Glutnester im Boden ist zu achten. Die Feuerstelle ist nach dem Abbrennen sorgfältig abzulöschen.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Kärnten